Campingordnung

Wir freuen uns über Ihren Besuch und werden uns alle Mühe geben, Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Damit dieser reibungslos abläuft, bitten wir Sie folgende Regeln zu beachten:

  • Allgemein
  • Geltungsbereich
    Die Platzordnung gilt für alle Campinggäste als auch für alle sonstigen Besucher des Campingplatzes. Mit dem Betreten des Campingplatzes akzeptiert der Campinggast bzw. der Besucher diese Platzordnung sowie die einschlägigen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen ohne Vorbehalt. Der Campingplatz ist jährlich jeweils vom 01. April bis einschließlich 31. Oktober geöffnet. In der übrigen Zeit bleibt die Nutzung den Dauercampern vorbehalten.
  • Ankunft – Zutritt (ausgenommen Dauercamper)
    Melden Sie sich bei der Ankunft bitte gleich an der Rezeption an. Ein Zutritt zum Campingplatz ist nur nach erfolgter Anmeldung gestattet. Melden Sie sich bitte auch dann an, wenn Sie den Platz nur kurzfristig besuchen möchten. Besucher dürfen den Platz nicht mit Ihren Fahrzeugen befahren. Die Platzeinteilung wird von der Rezeption vorgenommen. Ein eigenmächtiger Platzwechsel ist nicht gestattet.
  • Campinggebühr
    Die Camping- und sonstigen Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Campingplatz-Preisliste, welche im Schaukasten aushängt und in der Rezeption ausliegt.
  • Abreise Feriengäste
    Melden Sie sich vor der Abreise bis 11:30 Uhr an der Rezeption ab. Sie können den Stellplatz bis 14:15 Uhr weiter nutzen, bei späterer Abreise berechnen wir 6,- € pro Person. Bitte hinterlassen Sie einen sauberen Stellplatz. Nachreinigungen müssen wir Ihnen leider in Rechnung stellen.
  • Platzruhe
    Die Platzruhe dauert von 12:00 – 14:00 Uhr sowie von 22:30 – 7:00 Uhr. Während dieser Zeit dürfen keinerlei Fahrzeuge den Campingplatz befahren. Jeglicher Lärm ist während dieser Zeit zu vermeiden. Das Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen, sowie in den Ruhezeiten ist verboten.
  • Nutzung des Stellplatzes
    Es ist nicht gestattet, Gräben zu ziehen und Standplätze einzufrieden. Bitte Achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, - schnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet wird.
    Der Mieter darf den Platz nur für eigene Zwecke verwenden. Die Weitervermietung an Dritte oder Jugendliche ist nicht gestattet. Der Platz darf nicht gewerblich genutzt werden. Der Mieter haftet für seine Besucher. Der Freiraum am See ist für alle Mieter Allgemeingut und kann von jedem genutzt werden.
  • Kinder
    Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten campen. Bei Kindern und Jugendlichen von 14 bis 17 Jahren gilt die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.
  • Hunde
    Hunde sind innerhalb des Campingplatzes an der Leine zu halten. Eine Belästigung oder Gefährdung durch streunende Hunde wird nicht geduldet. Das Ausführen der Hunde hat außerhalb des Platzes zu erfolgen. Evtl. auftretende Notdurft des Hundes, auch vor der Schranke, ist vom Hundehalter mittels Hygienetüte sofort zu entfernen.
  • Sauberkeit
    Auf Sauberkeit legen Sie sicher ebenso großen Wert wie wir. Deshalb bitten wir Sie, die sanitären Anlagen so zu verlassen, wie Sie diese angetroffen haben. Kleinkinder bis 8 Jahre dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitär- und Toilettenräume. Jeglicher angerichtete Schaden ist unverzüglich an der Rezeption zu melden.
  • Müll
    Hausmüll gehört in die dafür vorgesehenen Behälter. Das Abstellen von Sperrmüll ist strengstens untersagt. Bitte beachten Sie unsere Mülltrennung. Es darf ausschließlich Hausmüll entsorgt werden, der während des Aufenthalts auf dem Platz entstanden ist.
  • Brandvorschriften
    Offenes Feuer ist auf dem Campingplatz nicht gestattet. Zum Grillen verwenden Sie einen geeigneten Grill (Gas oder Holzkohle) und vermeiden starke Rauch- und Geruchsbelästigungen. Für Koch- und Heizzwecke sind nur vorschriftsmäßige Geräte zu verwenden. Die notwendige Prüfung der Gasanlage muss von einem dafür befähigten Fachmann alle zwei Jahre ausgeführt werden. Die Prüfplakette bitte sichtbar anbringen.
  • Stromversorgung
    Ab Abnahmestelle ist der Camper für den Stromanschluss selbst verantwortlich. Es dürfen nur intakte dreiadrige Kabel mit CEE- Stecker verwendet werden.
  • Fahrzeuge
    Auf dem gesamten Campingplatzgelände gilt die StVO. Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art ist nur auf den hierfür vorgesehenen Wegen im Schritttempo gestattet (5 km/h). Kraftfahrzeuge der Mieter sind auf dem Stellplatz abzustellen, sie dürfen nicht auf oder neben den Wegen geparkt werden. Unnötiges Fahren ist zu vermeiden.
  • Videoüberwachung
    Das Campinggelände wird in Teilbereichen zur Wahrnehmung des Hausrechts (Feststellung und Abwendung von Sicherheitsgefahren) mit Videokameras überwacht. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Videoaufzeichnungen werden periodisch mittels automatischen Löschlaufs gelöscht.
  • Mietwohnwagen
    Das Mietobjekt steht Ihnen am Anreisetag ab 14:00 Uhr und am Abreistag bis 11:00 Uhr zur Verfügung. Bei einer Reservierung ist eine Anzahlung von 100,- € zu leisten. Die Anzahlung wird vollständig auf den Rechnungsbetrag bei Abreise angerechnet. Bei nicht erfolgter Anreise zahlen wir die Anzahlung nicht zurück. Sollte das Mietobjekt und/oder die Ausstattung beschädigt oder stark verschmutzt werden, so wird die Anzahlung einbehalten.
  • Hausrecht
    Das Campingpersonal ist berechtigt, den Zutritt und die Aufnahme von Personen zu verweigern oder Sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz oder im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint.
  • Haftung
    Das Campen auf dem Grundstück geschieht auf eigene Gefahr. Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art können nicht geltend gemacht werden. Für Stromausfälle, Sturm- und Wetterschäden, Hochwasser und Blitz- bzw. Hagelschäden wird keine Haftung übernommen. In den Wintermonaten vom 01. November bis einschließlich 31. März eines jeden Jahres ist der Campingplatz offiziell geschlossen. Während dieser Zeit erfolgt kein oder nur ein eingeschränkter Winterdienst. Während dieser Zeit ist der Zutritt ausschließlich den Dauercampern erlaubt. Das Begehen und Befahren des Campingplatzes erfolgt in den Wintermonaten auf eigene Gefahr unter Ausschluss einer Haftung.
  • Dauercamping
  • Zwischen dem Campingplatzbetreiber und dem Campingplatz-Gast kommt bei Vertragsabschluss ein Benutzungsvertrag in analoger Anwendung der Vorschriften über die Miete (§§ 535 ff. BGB) zustande.
  • Das Aufstellen von festen Vorzelten und Wohnwagenüberdächern wird nur nach Absprache mit der Platzverwaltung genehmigt. Bei jedem Stellplatz muss das Abwasser angeschlossen werden.
  • Der Platz ist in ordentlichem Zustand zu halten, Gras ist bei Bedarf zu mähen. Erster Rasenschnitt, Reinigung der Wohnwagen u. Vorzelte bis spätestens 1. Mai.
  • Die Platzmiete beinhaltet den Aufenthalt einer Familie mit der im Hausstand lebenden Kinder oder Personen. Besucher, die auf dem Campingplatz übernachten wollen, haben sich an der Rezeption zu melden und die Gebühr von 8,00 Euro pro Erwachsenen/Nacht und 4,00 Euro pro Kind/Nacht (3-14 Jahre) zu entrichten. Für jede weitere Familie, die den Platz nutzen möchte, bieten wir eine Besucherpauschale von 100,00 Euro pro Jahr an. Für Tagesbesucher berechnen wir 3,00 Euro pro Person.
  • Das Mietjahr beginnt am 1. April und endet am 31. März jeden Jahres. Die Jahresmiete ist zum 1. April zu entrichten. Das Mietverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der bestehende Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf von einem der Vertragspartner gekündigt wird.
  • Gültigkeit
    Diese Campingplatzordnung gilt ab 01.03.2023. Ergänzungen und Änderungen sind jederzeit möglich. Frühere Campingplatzordnungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit!
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